Jeder Autobesitzer pflegt sein Auto mit Liebe ist sorgt stehts dafür, dass alles in Ordnung ist am Automobil. Doch wie verhält man sich richtig, wenn der Spiegel bei einem Parkrempler oder durch Vandalismus beschädigt wurde?
Sofern es nur einer Reparatur des Außenspiegels bedarf, ist eigentlich nichts zu beachten und jeder Hobbyschrauber kann sich selbst der Aufgabe stellen, solange keine Funktionseinschränkung dabei heraus kommt.
Was sollte man beachten?
Sollten Sie aber einen verbesserten Spiegel oder gar den Spiegel eines anderen Fahrzeuges aus ästhetischen Gründen anbringen wollen, ist auf folgendes zu achten:
- ist die Sicht nach hinten gewährleistet?
- hat der Spiegel ein E-Prüfzeichen?
- hat sich der TÜV das Vorhaben angeschaut und Änderung in den Fahrzeugpapieren vermerkt?
Prinzipiell passt jeder Spiegel an jedes Auto, also egal ob originaler Spiegel oder die Sportvariante. Es muss nur lediglich eine fahrzeugspeziefische Adapterplatte gekauft werden, damit die Befestigung sicher hält.
Nur geprüfte Autoteile
Kaufen darf man alles, was man auf den Märkten findet, aber leider nicht immer benutzen. In Deutschland muss ein Anbauteil an einem PKW ein sogenanntes „E-Prüfzeichen“ besitzen.
Dieses Prüfzeichen bestätigt, dass das Ersatzteil auf Funktion getestet wurde, laut §56 STVZO.
Aber selbst wenn das Ersatzteil dieses Prüfzeichen hat, muss der TÜV den Umbau am Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eintragen. Sprich Sie müssen einen Termin bei der Dekra ausmachen und dann die Begutachtung und das Eintragen bezahlen.